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Kosten

Bitte entnehmen Sie der Tabelle unsere Leistungen und Gebühren:



Leistungen:
Aufbereitung Ihrer Daten
Rechtsberatung zu allgemeinen und fallspezifischen insolvenzrechtlichen Fachfragen über E-Mail oder Telefon
Rechtliche Überprüfung und Korrektur Ihrer Eintragungen im Datenformular auf formelle und materielle Rechtmäßigkeit
Fertigung Ihres Insolvenzantrages entsprechend allen gesetzlichen Vorschriften. Unklarheiten klären wir mit Ihnen
Beantragung von Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung
Einreichen des fix und fertigen Insolventrags beim Insolvenzgericht. Gegebenenfalls: Bearbeitung gerichtlicher Beanstandungen.
Bei Verbraucherinsolvenzanträgen: Ausarbeiten eines Schuldenbereinigungsplans und Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, Bescheinigung über den Verlauf des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens



Gebühren:
Bis zu 5 GläubigerBis zu 5 Gläubiger:440 Euro
6 bis 10 Gläubiger6 bis 10 Gläubiger:590 Euro
11 bis 16 Gläubiger11 bis 16 Gläubiger:740 Euro
17 bis 25 Gläubiger17 bis 25 Gläubiger:840 Euro
26 bis 50 Gläubigermehr als 26 Gläubiger:nach Vereinbarung

Wir garantieren: Weitere Gebühren werden wir nicht erheben. Wir sehen uns so lange in der Pflicht, bis Ihr Insolvenzverfahren endgültig eröffnet ist.

Tipp für Verbraucher: Vielleicht haben Sie Glück und der Staat übernimmt die Beratungskosten. Dann "bezahlen" Sie mit einem Beratungsschein (siehe hierzu weiter unten)



So können Sie uns bezahlen:

1. Sie überweisen die Gebühren aus eigener Tasche:
Einfach bei uns einzahlen und wir beginnen sofort mit der Bearbeitung. Das ist der direkteste Weg aus der Schuldenspirale.

Die Gebühren können Sie in drei Raten aufteilen. Möglicherweise beteiligen sich Freunde und Familie. Schließlich spenden sie für eine "gute Tat", denn Sie wünschen sich eine schnelle Entschuldung!

Eine andere Idee wäre, dass Sie Ihr Einkommen auf ein neues Konto umleiten. Anschließend beenden Sie jegliche Gläubigerzahlung. Das ist erlaubt - auch bei vorherigen Zahlungsversprechen. Egal, was Gläubiger sagen: Ihr pfändungsfreies Einkommen steht nur Ihnen zu und was Sie damit machen, entscheiden nur Sie. Sind die Zahlungen erst einmal eingestellt, werden Sie das Geld für die Beratung schnell zusammen haben.


2. Verbraucher bezahlen mit einem Beratungsschein:

Um die Beratungshilfe zu erhalten, nehmen Sie Ihren Personalausweis sowie den aktuellen Einkommensnachweis und gehen damit zum Amtsgericht in Ihrem Wohnbezirk. Dort fragen Sie den Pförtner, wo Sie einen "Beratungsschein für das Verbraucherinsolvenzverfahren" erhalten. Der Pförtner weist Ihnen den Weg zum zuständigen Rechtpfleger, der den Beratungsschein gleich ausfüllt - fertig! Den Beratungsschein übersenden Sie an unsere Kanzlei.

Aber: Bei immer mehr Gerichten wird die Beratungshilfe aus Kostengründen abgeschafft. Deshalb können wir Ihnen nicht garantieren, ob Sie die Beratungshilfe in Ihrem speziellen Fall erhalten.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Amtsgericht nach Beratungshilfe für die Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens.

Erhalten Sie keinen Beratungsschein, müssen Sie die Beratungsgebühren leider selbst aufbringen: Oder Sie gehen zu einer öffentlichen Schuldnerberatung. Die Beratung dort ist zwar umsonst, aber die Bearbeitungszeit vom ersten Gespräch bis zum Einreichen des Antrages beträgt leicht zwei Jahre.

Wenn Sie zusätzlich bedenken, dass wir Anwälte hinter Online-Schuldenfrei.de ohne Wartezeiten weitaus sorgfältiger und umfassender beraten, dürfte die Investition auf jeden Fall gerechtfertigt sein. In anspruchsvollen Fällen wie vorheriger Selbständigkeit oder Immobilienbesitz sind Schuldnerberatungsstellen außerdem schnell überfordert.



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